Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alfateck GmbH, Stadtgut 6, 04808 Wurzen (nachfolgend „Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Personalvermittlung, Recruiting und verwandte Dienstleistungen im IT-Bereich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Personalvermittlung, nicht jedoch die Einstellung eines bestimmten Kandidaten.
Der Auftraggeber stellt alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereit.
4. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, fällt eine Erfolgsprovision bei Vertragsabschluss zwischen vermitteltem Kandidaten und Auftraggeber an.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Nachbesetzungsgarantie
Sofern vereinbart, gewährt der Auftragnehmer eine Nachbesetzungsgarantie für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, wenn ein vermittelter Kandidat das Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet, die nicht im Einflussbereich des Auftraggebers liegen.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.