Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Alfateck GmbH, Stadtgut 6, 04808 Wurzen (nachfolgend „Alfateck") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Personalvermittlung, Tech-Recruiting, Workforce Solutions, Executive Search und begleitende Beratungsleistungen im Bereich IT & Personal.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Alfateck diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Alfateck sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von Alfateck oder durch Beginn der Leistungserbringung nach mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Alfateck erbringt Personalberatungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich IT & Personal. Die konkreten Leistungen – etwa Direktvermittlung, Tech-Recruiting, Workforce Solutions, Executive Search oder Onboarding-Begleitung – werden im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Alfateck schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Such- und Vermittlungsaktivitäten, nicht jedoch den Erfolg einer Vermittlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt Alfateck alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Bei Erfolgsvermittlung gilt eine Vermittlung als erfolgreich, wenn der vermittelte Kandidat mit dem Auftraggeber einen Arbeits- oder Dienstvertrag abschließt oder in einem vereinbarten Projekt- bzw. Zeitarbeitsverhältnis tätig wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Alfateck unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages mit einem vorgestellten Kandidaten zu informieren.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung bei Erfolgsvermittlung als Provisionshonorar auf Basis des vereinbarten Jahresbruttogehalts oder der vereinbarten Projektvergütung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Alfateck berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Workforce Solutions und Projekteinsätzen gelten die im Angebot vereinbarten Tagessätze, Monatspauschalen oder Festpreise. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Haftung
Alfateck haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Alfateck nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Alfateck übernimmt keine Haftung für die Eignung vermittelter Kandidaten, sofern sie die vereinbarte Sorgfalt bei Auswahl und Vorauswahl walten ließ. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Vermittlungsvertrages, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Alfateck verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Alfateck in Wurzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.